Informationen für Mitarbeiter
Reiseangelegenheiten
Es gilt die Richtlinie des Rektorats über die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an Angehörige des Wissenschaftlichen Universitätspersonals (Beschluss des Rektorats vom 18.02.2021).
Ergänzungen der Naturwissenschaftlichen Fakultät:
- Dem wissenschaftlichen Universitätspersonal der Fakultät steht pro Person für je 2 Jahre maximal ein Betrag in der Höhe von EUR 5.000 aus Globalbudgetmitteln für Auslandsaktivitäten zur Verfügung.
- Für Inlandsaktivitäten gibt es keine Höchstgrenze/Person/Jahr.
- Es werden 100% der tatsächlichen (belegbaren) Kosten ersetzt.
Alle Reisekostenanträge sind seit 02.10.2023 ausnahmeslos über den elektronischen Reiseworkflow zu übermittlen.
Ansprechpartnerin am Dekanat:
Amtsdirektorin Daniela Pühse
Telefon:+43 316 380 - 5001
daniela.puehse@uni-graz.at
Habilitation
Das Prozedere für Habilitationsverfahren ist durch den Satzungsteil „Durchführung von Habilitationsverfahren“ geregelt.
Antragstellung
Der Antrag ist im Dekanat mit allen erforderlichen Beilagen einzureichen. Bitte vereinbaren Sie einen Abgabetermin mit der zuständigen Referentenin.
Ansprechpartnerin am Dekanat:
Mag. Sandra Schoklitsch-Aschan
+43 316 380 - 5005
sandra.schoklitsch-aschan(at)uni-graz.at
Vergebührung von Habilitationsunterlagen
Folgende Kosten sind von der Habilitationswerberin oder vom Habilitationswerber zu begleichen:
- Antrag an das Rektorat (§ 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG): € 47,30
- Beilagen (§ 14 TP 5 Abs. 1 GebG): € 3,90 je Bogen, jedoch nicht mehr als € 21,80 pro Beilage
Von den eingereichten Habilitationsschriften und den sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten ist jeweils nur eine Ausfertigung zu vergebühren. Beilagen sind:
Lebenslauf, Zeugnisse, Habilitationsschrift, sonstige wissenschaftliche Arbeiten etc. und zwei beschriebene A4-Seiten, die einen Bogen bilden.
Habilitationsbescheid (§ 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG): € 83,60.
Die vorgenannten Gebühren sind von der Universität an das sachlich zuständige Finanzamt
abzuführen (§ 3 Abs. 2 Z 2 Gebührengesetz 1957). Barauslagen (z.B. Kosten der Gutachter) nach tatsächlichem Aufwand (§ 76 AVG)
Informationen zum Thema Lehre
Sie steigen gerade neu in das Thema Lehre ein oder finden das Formular zur Bekanntgabe einer Masterarbeit nicht? Keine Sorge, hier finden Sie alles Wichtige und sollte es doch noch eine offene Frage geben, dann helfen wir gerne persönlich.
- HANDBUCH für Lehrende (Wissen kompakt für Lehrende)
- NAWI-Lehre-Sharepoint (Informationssammlung der wichtigsten Themen rund um Lehre, Curriculakommissionen, Administration an der NAWI)
Anfragen zum Thema Lehre bitte in erster Linie an nawi.studek(at)uni-graz.at richten.
Ansprechpartnerinnen am Dekanat:
MMag. Dr. Eva Fauner
43 316 380 - 5017
eva.fauner@uni-g raz.at
Martina Halbedl, BA.MA.
+43 316 380 - 5011
martina.halbedl@uni-graz.at
Fachinspektorin Karin Mairold-Underrain
+43 316 380 - 5000
karin.mairold@uni-graz.at
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