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Habilitationsverfahren

Habilitationsverfahren

Das Prozedere für Habilitationsverfahren ist durch den Satzungsteil „Durchführung von Habilitationsverfahren“ geregelt.

Vergebührung von Habilitationsunterlagen

Folgende Kosten sind von der Habilitationswerberin oder vom Habilitationswerber zu begleichen:

Antrag an das Rektorat (§ 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG): € 47,30

Beilagen (§ 14 TP 5 Abs. 1 GebG): € 3,90 je Bogen, jedoch nicht mehr als € 21,80 pro Beilage

Von den eingereichten Habilitationsschriften und den sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten ist jeweils nur eine Ausfertigung zu vergebühren. Beilagen sind:

  • Lebenslauf
  • Zeugnisse
  • Habilitationsschrift
  • sonstige wissenschaftliche Arbeiten etc.
  • zwei beschriebene A4-Seiten bilden einen Bogen

 

Habilitationsbescheid (§ 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG): € 83,60

Die vorgenannten Gebühren sind von der Universität an das sachlich zuständige Finanzamt
abzuführen (§ 3 Abs. 2 Z 2 Gebührengesetz 1957).

Barauslagen (z.B. Kosten der Gutachter) nach tatsächlichem Aufwand (§ 76 AVG)

Auskünfte zu Habilitationsverfahren

Mag.

Sandra Schoklitsch-Aschan

Telefon:+43 316 380 - 5005

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