Habilitationsverfahren
Habilitationsverfahren
Das Prozedere für Habilitationsverfahren ist durch den Satzungsteil „Durchführung von Habilitationsverfahren“ geregelt.
Vergebührung von Habilitationsunterlagen
Folgende Kosten sind von der Habilitationswerberin oder vom Habilitationswerber zu begleichen:
Antrag an das Rektorat (§ 14 TP 6 Abs. 2 Z 1 GebG): € 47,30
Beilagen (§ 14 TP 5 Abs. 1 GebG): € 3,90 je Bogen, jedoch nicht mehr als € 21,80 pro Beilage
Von den eingereichten Habilitationsschriften und den sonstigen wissenschaftlichen Arbeiten ist jeweils nur eine Ausfertigung zu vergebühren. Beilagen sind:
- Lebenslauf
- Zeugnisse
- Habilitationsschrift
- sonstige wissenschaftliche Arbeiten etc.
- zwei beschriebene A4-Seiten bilden einen Bogen
Habilitationsbescheid (§ 14 TP 2 Abs. 1 Z 1 GebG): € 83,60
Die vorgenannten Gebühren sind von der Universität an das sachlich zuständige Finanzamt
abzuführen (§ 3 Abs. 2 Z 2 Gebührengesetz 1957).
Barauslagen (z.B. Kosten der Gutachter) nach tatsächlichem Aufwand (§ 76 AVG)