Reiseangelegenheiten
Es gilt die Richtlinie des Rektorats über die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an Angehörige des Wissenschaftlichen Universitätspersonals (Beschluss des Rektorats vom 18.02.2021).
Ergänzungen der Naturwissenschaftlichen Fakultät:
- Dem wissenschaftlichen Universitätspersonal der Fakultät steht pro Person für je 2 Jahre maximal ein Betrag in der Höhe von EUR 4.000 für Auslandsaktivitäten zur Verfügung.
- Für Inlandsaktivitäten gibt es keine Höchstgrenze/Person/Jahr.
- Es werden 100% der tatsächlichen (belegbaren) Kosten ersetzt.