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Reiseangelegenheiten

Es gilt die Richtlinie des Rektorats über die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an Angehörige des Wissenschaftlichen Universitätspersonals (Beschluss des Rektorats vom 18.02.2021).

Ergänzungen der Naturwissenschaftlichen Fakultät:

  • Dem wissenschaftlichen Universitätspersonal der Fakultät steht pro Person für je 2 Jahre maximal ein Betrag in der Höhe von EUR 4.000 für Auslandsaktivitäten zur Verfügung.
  • Für Inlandsaktivitäten gibt es keine Höchstgrenze/Person/Jahr.
  • Es werden 100% der tatsächlichen (belegbaren) Kosten ersetzt.

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