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Anerkennungen von Prüfungen und Praktika

Sie haben eine Leistung (ECTS) nicht im Rahmen Ihres Studiums absolviert und wollen diese anerkennen lassen? Sie möchten eine Praxis genehmigen und anerkennen lassen? Dann finden Sie hier alle nötigen Infos dazu!

Yellow big arrow opposite direction with white arrow on road asphalt.

Hier finden Sie eine Anleitung, wie Sie einen Anerkennungsantrag in UNIGRAZonline anlegen!

Sie planen einen Auslandsaufenthalt im Rahmen Ihres Studiums?
Hier finden Sie eine Anleitung zur Erstellung eines Vorausbescheides in UNIGRAZonline vor dem Aufenthalt.
Auf der letzten Seite der Anleitung finden Sie die Vorgehensweise nach dem Auslandsaufenthalt.

ECTS-Anzahl

Klicken Sie in Ihrer Studierendenkartei in UNIGRAZonline auf die Lehrveranstaltung und bei "Freie Wahllehrveranstaltung" finden Sie die ECTS-Angabe.

 

Allgemeine Infos zur Anerkennung von Freien Wahlfächern

  • Die Anerkennung von Freien Wahlfächern ist nur nötig, wenn die Lehrveranstaltungen nicht auf der Karl-Franzens-Universität abgelegt wurden. Bitte nehmen Sie dafür mit dem Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät Kontakt auf.
  • Eine Lehrveranstaltung darf nicht für eine andere Lehrveranstaltung und Freie Wahlfächer "gesplittet" werden. - Ausnahme: NAWI-Graz Studien, Joint-Degrees und im Ausland erworbene ECTS!  Beispiel: Sie haben eine Lehrveranstaltung mit 6 ECTS absolviert und würden diese nun gerne für eine andere Lehrveranstaltung mit 2 ECTS und für Freie Wahlfächer im Ausmaß von 4 ECTS anerkennen lassen wollen - dies ist nicht gestattet.

 

BESCHEIDLOSE Anerkennung der Freien Wahlfächer

  • Was ist das?
    • Eine Anerkennung ohne Unterschrift der/des Curriculumskommissionsvorsitzenden.
  • Wann mache ich das?
    • Wenn die Lehrveranstaltung aus einer anderen Studienrichtung stammt und diese z.B. für die LV-Reihung gebraucht wird.
    • Wenn die Lehrveranstaltung aus einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung stammt (z.B. TU-Graz, MedUni-Wien, etc.).
  • Wieviele ECTS kann ich mir anerkennen lassen?
    • Es dürfen nur soviele ECTS für die Freien Wahlfächer bescheidlos anerkannt werden, wie im Studienplan angegeben.
  • Wie mache ich das?
    • Legen Sie auf Ihrer Visitenkarte unter "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge", Aktionen "Neue Anerkennung" eine Anerkennung an und bringen Sie den Anerkennungsantrag in das Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. schicken Sie diesen per E-Mail an nawi.pruefref@uni-graz.at.
      Sollten Sie die Lehrveranstaltungen nicht auf der Karl-Franzens-Universität absolviert haben, übermitteln Sie bitte zusätzlich einen Original-Studienerfolgsnachweis der Bildungseinrichtung bzw. geben Sie diesen im Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät ab.
       

Anerkennung der Freien Wahlfächer mit BESCHEID

  • Was ist das?
    • Eine Anerkennung mit Unterschrift der/des Curriulumskommissionsvorsitzenden.
  • Wann mache ich das?
    • Wenn Lehrveranstaltungen im Ausland absolviert wurden.
  • Wie mache ich das?
    • Legen Sie unter "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge", Aktionen "Neue Anerkennung" eine Anerkennung an und bringen Sie den Anerkennungsantrag zur/zum Curriculumskommissionsvorsitzenden zur Unterschrift. Danach bringen Sie den unterschriebenen Antrag samt Original-Studienerfolgsnachweis der Bildungseinrichtung ins Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät.

 

Original-Studienerfolgsnachweis heißt: Alle Lehrveranstaltungsprüfungen müssen auf Unterdruckpapier oder mit Stempel und Unterschrift vorgelegt werden; Digitalsignaturen oder Barcodes können nur digital überprüft werden und müssen per Mail an das Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät geschickt werden.

Der "Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen (Auslands-) Praxis" ist von der studierenden Person auszudrucken, auszufüllen und vom entsprechenden Curriculumskommissionsvorsitzenden zu unterzeichnen.

Sollte die Praxis bereits absolviert worden sein, ist die Original-Bestätigung der Einrichtung (Stempel und Unterschrift) beizulegen.

Nach Absolvierung der Praxis ist der Antrag samt Original-Bestätigung der Einrichtung (Stempel und Unterschrift) ehestmöglich im Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät abzugeben.

Bitte beachten Sie, dass für jedes Studium eine Maximalanzahl an möglichen ECTS-Credits im Studienplan angegeben ist. Fehlt diese Angabe, können höchstens 12 ECTS beantragt werden.

Weiters finden Sie hier eine Ausfüllhilfe für den Antrag.

Sie waren ehrenamtlich tätig?

Sie wollen sich die Leistung für die Freien Wahlfächer anerkennen lassen?

Auf folgender Homepage finden Sie die Rahmenbedingungen für die Anerkennung!

Bei inhaltlichen Fragen zur Anerkennung, wenden Sie sich bitte an die/den Curriculakommissions-Vorsitzende/n (CuKo-Vorsitzende/n) Ihrer Studienrichtung.

Gesetzliche Grundlage : § 78 UG 2022 (Anerkennungen) und § 63 (9) UG 2002 (Vorausgenehmigung)

Nachdem Sie den Anerkennungsantrag im Prüfungsreferat eingereicht haben (per E-Mail oder persönlich während der Öffnungszeiten), wird der Antrag kontrolliert und  der Bescheid erstellt. Anschließend wird der Bescheid inkl. Anerkennungsantrag per E-Mail (ausnahmslos an die von der Universität Graz zur Verfügung gestellte E-Mail-Adresse für Studierende) zugestellt.

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer: ca. 3 bis 6 Wochen
Max. gesetzliche Bearbeitungsdauer: 2 Monate

Jede Fachrichtung hat ihre eigene Curricula-Kommission.

NEU: NAWI Graz hat einen eigenen INSTAGRAM Account - folgt uns!

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