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Nostrifizierung

Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Es ist damit das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden. 

blaue Menschen, blau - gelber Hintergrund ©Rick - stock.adobe.com

Für detailliertere Erstinformationen zur Nostrifizierung kann ein Beratungsgespräch mit Frau Gülsah Ekici vereinbart werden.
Der Antrag ist allerdings mit allen erforderlichen Unterlagen am zuständigen Dekanat einzubringen.

Achtung: Es ist unzulässig, denselben Nostrifizierungsantrag gleichzeitig oder nach Zurückziehung an einer anderen Universität in Österreich einzubringen (§ 90 Abs. 2 UG).

Voraussetzung für die Nostrifizierung ist, dass die Anerkennung des ausländischen Studienabschlusses zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist. Dabei wird überprüft, ob für die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit in Österreich ein österreichischer oder diesem gleichwertiger Studienabschluss gesetzlich vorgeschrieben ist und aufgrund welcher (berufsrechtlichen) Vorschriften dies vorgesehen ist.

Eine Nostrifizierung ist nur möglich, wenn das im Ausland absolvierte Studium einem an der Universität eingerichteten Studium im Hinblick auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Kriterien für die Überprüfung sind Inhalte, Umfang und Anforderungen desjenigen Studiums, für dessen Abschluss die Anerkennung beantragt wird. Wenn eine Gleichwertigkeit grundsätzlich gegeben ist und nur einzelne Leistungen auf die volle Gleichwertigkeit fehlen, können mit Bescheid einzelne Prüfungen als Auflagen erteilt werden, bei deren Erfüllung die Nostrifizierung erfolgt.

Bitte prüfen Sie, ob eine Nostrifizierung notwendig ist, oder ob eventuell auch eine Anerkennung ausreichend ist. Informationen zu beiden Verfahren finden Sie (auch) auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums: Nostrifizierung (bmbwf.gv.at) bzw. Anerkennung von Abschlüssen (bmbwf.gv.at)  

Bitte vereinbaren Sie für die Abgabe der Unterlagen per E-Mail einen Termin am Dekanat. Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • vollständig ausgefüllter Antrag 

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Reisepass, wird beim Einreichungstermin wieder retourniert)

  • Allfällige Unterlagen über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde) im Original oder beglaubigte Kopie + beglaubigte Übersetzung

  • Originalurkunde über den ordnungsgemäßen Abschluss des ausländischen Studiums bzw. die Originalurkunde über die Verleihung des ausländischen akademischen Grades (z.B. Diplom)

  • Transcript of Records/Zeugnisse/Modulbeschreibung im Original oder beglaubigte Kopie + beglaubigte Übersetzung

  • Bachelorarbeit/Diplomarbeit/Masterarbeit/Dissertation (inkl. einer Zusammenfassung auf Deutsch oder Englisch)

  • Nachweis, dass die Nostrifizierung zwingend für die Berufsausübung bzw. Fortsetzung der Ausbildung in Österreich erforderlich ist (z. B. Bestätigung der Apothekerkammer)

  • Nachweis über die Entrichtung der Nostrifizierungstaxe in Höhe von € 150 (Erlagschein wird nach der Kontaktaufnahme mit dem Dekanat elektronisch übermittelt )

Die Unterlagen müssen im Original oder in beglaubigter Abschrift vorgelegt werden, die Verleihungsurkunde (Diplom) immer im Original. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Abschrift in Deutsch oder Englisch beizufügen. Ausländische Dokumente müssen ordnungsgemäß beglaubigt sein (Wichtige Informationen zur Beglaubigung).

Die Nostrifizierung wird von dem/der zuständigen Studiendekan:in mit Bescheid ausgesprochen. Im Bescheid ist festzulegen, welchem inländischen Studienabschluss der ausländische Studienabschluss entspricht und welchen inländischen akademischen Grad der/die Antragsteller:in an Stelle des ausländischen akademischen Grades auf Grund der Nostrifizierung zu führen berechtigt ist. Die Ausfertigung des Bescheides ist auf der Urkunde, die als Nachweis des ausländischen Studienabschlusses vorgelegt wurde, zu vermerken.

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