Leistungsstipendien
Die Einreichfrist für das Leistungsstipendium 2023/24 startet am 23.09.2024 und läuft bis inklusive 31.10.2024.
Die Beantragung können Sie ab 23.09.2023 in UNIGRAZonline durchführen.
Beurteilt werden die Leistungen des Studienjahres 23/24, d.h. 01.10.2023 bis inkl. 30.09.2024.
Bitte überprüfen Sie vor der Beantragung anhand der Ausschreibung, ob Sie die Richtlinien erfüllen:
Ausschreibung Mitteilungsblatt
Bitte richten Sie Ihre Anfragen/Fragen an das Prüfungsreferat: nawi.pruefref(at)uni-graz.at
Förderstipendien
Bewerbungen um ein Förderungsstipendium können ausschließlich während der beiden Antragsfristen (Frühjahr und Herbst) eingebracht werden. Diese Fristen werden vom Rektorat vorgegeben und gelten einheitlich für alle Fakultäten.
Sobald die Ausschreibung im Mitteilungsblatt veröffentlicht ist, sind alle Informationen auch auf unserer Homepage verfügbar.
Heinrich-Jörg-Stipendium
Die Dr.-Heinrich-Jörg-Stiftung wurde aus einem von Frau Maria Jörg gewidmeten Pekuniarvermögen im Jahr 1992 errichtet und von der Steiermärkischen Landesregierung für zulässig erklärt. Zweck der Stiftung ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.
Die Verwaltung der Stiftung sowie die Vergabe von Stipendien obliegen dem Stiftungsausschuss. Diesem gehören als Mitglieder vier vom Fakultätskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät entsendete UniversitätslehrerInnen an.
Zur Zeit sind dies:
- Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Gössler, Vorsitzender, Institut für Chemie
- Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl, stellv. Vorsitzende, Institut für Psychologie
- PD DI Dr. Kristina Sefc, Kassiererin, Institut für Zoologie
- Assoz. Univ.-Prof. Dr. Astrid Veronig, stellvertretende Kassiererin, Institut für Physik
Vergabe
Stipendien werden an folgende Personengruppen und zu folgenden Zwecken vergeben
1. An UniversitätslehrerInnen gemäß § 94 (2) UG 2002, die einem Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz angehören, zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder für Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland, sofern diese im Rahmen der forschungsbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
2. An auswärtige WissenschafterInnen zur Finanzierung von Gastaufenthalten an Instituten der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für gemeinsame Forschungsvorhaben mit einem an der Naturwissenschaftlichen Fakultät tätigen UniversitätslehrerInnen.
3. An UniversitätslehrerInnen und an Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz zur Förderung der Verfassung und Veröffentlichung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten.
Anträge
Anträge auf Zuerkennung von Stipendien aus der Stiftung können von BewerberInnen selbst oder anderen der Naturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden UniversitätslehrerInnen gestellt werden. Im Falle von Gastaufenthalten auswärtiger WissenschafterInnen sind die Anträge von UniversitätslehrerInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu stellen. Die Qualifikation muss im Falle von UniversitätslehrerInnen und auswärtigen WissenschafterInnen durch Beibringung entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis etc.) und im Falle von Studierenden durch einen überdurchschnittlich guten Studienerfolg sowie mindestens ein Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin erwiesen werden. Die Ansuchen müssen eine detaillierte Darstellung des zur Förderung beantragten Projektes sowie eine Kostenaufstellung enthalten. Antragstellende haben zu erklären, dass von dritter Seite keine Mittel zur Deckung jener Aufwendungen erhalten werden, die durch das Stipendium gedeckt werden sollen. Die Stipendien können nicht zum Entgelt für eigene Arbeitsleistung der AntragstellerIn verwendet werden.
Weitere Informationen erteilt der Vorsitzende des Stiftungsausschusses:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Gössler,
Institut für Chemie
Stremayrgasse 16/III (Analytische Chemie), 8010 Graz
Tel. +43-316-380-5302;
e-mail: walter.goessler@uni-graz.at
Literar Mechana Stipendien
Die Literar Mechana vergibt jedes Jahr bis zu zwanzig Forschungs- und Doktoratsfertigstellungsstipendien.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website.
Forschungspreis 2025 - Verein Lebenshilfe GUV
Auch heuer vergibt LebensGroß wieder den „Forschungspreis Inklusion“, gesponsert vom Verein Lebenshilfe GUV.
Eingereicht werden können Masterarbeiten und Dissertationen, die 2024 an den Universitäten, Pädagogischen Hochschulen und Fachhochschulen der Steiermark begutachtet und approbiert wurden. Die drei besten Arbeiten werden mit insgesamt bis zu EUR 5.000,00 prämiert.
Die eingereichten Arbeiten
- untersuchen systematisch gesellschaftliche Dimensionen der Inklusion,
- setzen sich theoretisch mit Bedingungen, Herausforderungen und Darstellungen der Inklusion in den relevanten Praxisfeldern auseinander,
- greifen Problemstellungen unterschiedlicher Zielgruppen in unterschiedlichen Lebensbereichen und Lebensphasen im Hinblick auf Inklusion auf,
- untersuchen die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Förderung von Inklusion,
- geben Anregungen bzw. entwickeln Lösungen für eine inklusive Praxis,
- beinhalten partizipative Ansätze,
- sind von regionaler und gesellschaftspolitischer Relevanz und
- zeigen innovative Ansätze.
- Einreichfrist Abstract: 28. Februar 2025
- Vorauswahl bis 14. März 2025
- Die weiteren Termine folgen in Kürze.
Die bereits feststehenden Termine der Ausschreibung 2025:
Nähere Infos findet ihr auf Forschungspreis für Inklusion 2025 - LebensGross.
Für weitere Auskünfte steht Frau Martina Pozgainer zur Verfügung: martina.pozgainer@lebensgross.at
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