Folgende Stipendien werden an der Naturwissenschaftlichen Fakultät vergeben:
Leistungsstipendien
Die Einreichfrist für das Leistungsstipendium 2023/24 startet am 23.09.2024 und läuft bis inklusive 31.10.2024.
Die Beantragung können Sie ab 23.09.2023 in UNIGRAZonline durchführen.
Beurteilt werden die Leistungen des Studienjahres 23/24, d.h. 01.10.2023 bis inkl. 30.09.2024.
Bitte überprüfen Sie vor der Beantragung anhand der Ausschreibung, ob Sie die Richtlinien erfüllen:
Ausschreibung Mitteilungsblatt
Bitte richten Sie Ihre Anfragen/Fragen an das Prüfungsreferat: nawi.pruefref(at)uni-graz.at
Förderungsstipendium
1. Antragsfristen
Die aktuellen Antragsfristen lt. Mitteilungsblatt der Universität für 2024 sind:
1. Antragsphase: 22.04.-31.05.2024 und
2. Antragsphase: 16.09.-25.10.2024
An der Naturwissenschaftlichen Fakultät gelten für die Förderungsstipendien 2024 zudem noch besondere Ausschreibebedingungen, die für die Antragstellung zu beachten sind.
Wie kann ein Förderstipendium eingereicht werden?
- Das Antragsformular muss digital an karin.mairold@uni-graz.at übermittelt werden.
- Die restlichen Unterlagen (siehe dazu Anleitung unten) müssen vor Ort im Büro des Naturwissenschaftlichen Dekanats während der Büroöffnungszeiten eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass das Büro freitags geschlossen ist!
2. Förderungswürdige Aufwendungen
- Auslandsaufenthalt - Reisekosten, die unbedingt für die Dissertation (keine Diplom- oder Masterarbeit) notwendig sind
- Aufwendige Literatursuche
- Aufwendige empirische Untersuchungen
- Freilanduntersuchungen
Es ist eine genaue Aufschlüsselung der beantragten Aufwendungen erforderlich (z.B. „Literatur“ allein genügt nicht, bitte genaue Angabe, welche angeschafft werden soll)!
Bei Anträgen für Aktivitäten, die bereits absolviert wurden, ist gleichzeitig mit dem Antrag der Finanzierungsplan mit Originalbelegen und gegebenenfalls bei Fahrten mit Privat-PKW die Reisekostenaufstellung beizulegen. Sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Belege vorliegen, sind diese nach Abschluss der Arbeit dem Bericht unbedingt beizulegen.
3. Aufwendungen, die nicht gefördert werden
- PCs, Laptops, Drucker, Memorysticks, Speichermedien, Internetzugang etc.
- Reisekoffer
- Kosten für Verpflegung
- Pauschale Nächtigungskosten (hier sind detaillierte Angaben erforderlich!)
- Kosten für das Binden, Kopieren oder die Drucklegung von wissenschaftlichen Arbeiten
- Büromaterial
- Kosten für Chemikalien, Kleingeräte, Verbrauchsgut etc. (ist nur in speziellen Fällen möglich, hier muss auch eine Begründung beigelegt werden
- Tagungsgebühren im Rahmen einer Diplom- bzw. Masterarbeit
4. Reisekosten
- Studierende mit Dienstverhältnis zur Universität Graz:
Die Reisekosten können gem. Richtlinien der Naturwissenschaftlichen Fakultät über die Gewährung von Reisekostenzuschüssen an das wissenschaftliche Universitätspersonal genehmigt werden. Details können erst individuell nach Vorliegen des Antrages festgelegt werden.
- Studierende ohne Dienstverhältnis zur Universität Graz:
Amtliches Kilometergeld in der Höhe von 42 Cent pro Kilometer.
5. Höhe eines Förderungsstipendiums
Förderungsstipendien werden in der Höhe von € 750,-- bis € 3.600,-- vergeben. Die Zuerkennung erfolgt im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durch die/den Studiendekan/in. Es besteht kein Rechtsanspruch auf ein Förderungsstipendium. Die Vergabe ist von der sozialen Bedürftigkeit des Bewerbers/der Bewerberin unabhängig.
Bitte beachten Sie vor der Antragstellung:
Bei Nichteinhaltung der Berichtspflicht bzw. nicht widmungemäßer Verwendung der gewährten Mittel sind bereits ausbezahlte Summen zurückzuerstatten!
6. Anspruchsberechtigte Studierende
Anspruchsberechtigt sind ordentliche Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Graz mit österreichischer Staatsbürgerschaft, gleichgestellte AusländerInnen und Staatenlose.
Weiters müssen folgende Bedingungen jedenfalls erfüllt sein, um anspruchsberechtigt zu sein:
Einhaltung der Anspruchsdauer (§ 18 StudFG)
Die Anspruchsdauer umfasst grundsätzlich die für das Studium oder den Studienabschnitt vorgesehene Studienzeit zuzüglich eines weiteren Semesters. Wenn Studierende eines Diplomstudiums die erste Diplomprüfung in der vorgesehenen Studienzeit abgelegt haben, verlängert sich in diesem Studium die Anspruchsdauer im zweiten Studienabschnitt um ein Semester. Überdies kann die Anspruchsdauer entsprechend verlängert werden, wenn wichtige Gründe für die Überschreitung vorliegen.
Verlängerung der Anspruchsdauer aus wichtigen Gründen
Die Anspruchsdauer verlängert sich, wenn die/der Studierende nachweist, dass die Studienzeitüberschreitung durch einen wichtigen Grund (nur lt. §§ 18, 19 StudFG) verursacht wurde.
Was sind wichtige Gründe?
Krankheit der/des Studierenden, wenn sie durch fachärztliche Bestätigung nachgewiesen wird, Schwangerschaft der Studierenden und jedes unvorhergesehene oder unabwendbare Ereignis, wenn die/den Studierende/n daran kein Verschulden oder nur ein minderer Grad des Versehens trifft.
7. Bewerbung
Das Antragsformular ist per eMail an karin.mairold(at)uni-graz.at einzureichen. Gleichzeitig ist das unterzeichnete Antragsformular mit allen aufgelisteten Dokumenten im Dekanat der Naturwissenschaftlichen Fakultät, Universitätsplatz 3, EG abzugeben.
Folgende Unterlagen sind beizulegen:
- Antragsformular
- Inhaltliche Darstellung (Beschreibung) der geplanten Arbeit
- Finanzierungsplan
- bei Anträgen für Aktivitäten, die bereits absolviert wurden, ist gleichzeitig mit dem Antrag der Finanzierungsplan mit Originalbelegen und gegebenenfalls bei Fahrten mit Privat-PKW die Reisekostenaufstellung beizulegen.
- Vorlage von mindestens einem Gutachten einer/eines UniversitätslehrerIn (BetreuerIn)
- Kopie der Meldebestätigung
- bei Überschreitung der Anspruchsdauer gem. §§ 18, 19 StudFG entsprechende Nachweise
8. Verständigung
Die BewerberInnen werden über die Antragsentscheidung schriftlich benachrichtigt.
9. Berichterstattung - Fristen
Gem. § 67 Abs. 3 StudFG werden 25 % des Förderungsstipendiums erst nach Vorlage eines Berichtes über die widmungsgemäße Verwendung, einer Kostenaufstellung und der Originalbelege ausbezahlt. Wird dieser Bericht nicht spätestens sechs Wochen nach Beendigung der geförderten Tätigkeit dem Dekanat übermittelt, verfällt nicht nur der einbehaltene Betrag sondern muss auch die bereits ausbezahlte Summe rückerstattet werden. Sollte der genehmigte Betrag höher als die Summe der tatsächlichen Aufwendungen sein, so ist die Differenz zurückzuerstatten.
Bitte richten Sie Ihre Anfragen/Fragen zum Föderstipendium an die zuständige Sachbearbeiterin:
Frau Karin Mairold-Underrain: karin.mairold(at)uni-graz.at
Heinrich-Jörg-Stipendium
Die Dr.-Heinrich-Jörg-Stiftung wurde aus einem von Frau Maria Jörg gewidmeten Pekuniarvermögen im Jahr 1992 errichtet und von der Steiermärkischen Landesregierung für zulässig erklärt. Zweck der Stiftung ist ausschließlich die finanzielle Unterstützung der wissenschaftlichen Forschung an der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz.
Die Verwaltung der Stiftung sowie die Vergabe von Stipendien obliegen dem Stiftungsausschuss. Diesem gehören als Mitglieder vier vom Fakultätskollegium der Naturwissenschaftlichen Fakultät entsendete UniversitätslehrerInnen an.
Zur Zeit sind dies:
- Ao.Univ.-Prof. Mag. Dr. Walter Gössler, Vorsitzender, Institut für Chemie
- Univ.-Prof. Dr. Karin Landerl, stellv. Vorsitzende, Institut für Psychologie
- PD DI Dr. Kristina Sefc, Kassiererin, Institut für Zoologie
- Assoz. Univ.-Prof. Dr. Astrid Veronig, stellvertretende Kassiererin, Institut für Physik
Vergabe
Stipendien werden an folgende Personengruppen und zu folgenden Zwecken vergeben
1. An UniversitätslehrerInnen gemäß § 94 (2) UG 2002, die einem Institut der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz angehören, zur Deckung von Reise- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an wissenschaftlichen Veranstaltungen und/oder für Forschungsaufenthalte im In- oder Ausland, sofern diese im Rahmen der forschungsbezogenen wissenschaftlichen Tätigkeit erfolgen.
2. An auswärtige WissenschafterInnen zur Finanzierung von Gastaufenthalten an Instituten der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz für gemeinsame Forschungsvorhaben mit einem an der Naturwissenschaftlichen Fakultät tätigen UniversitätslehrerInnen.
3. An UniversitätslehrerInnen und an Studierende der Naturwissenschaftlichen Fakultät der Karl-Franzens-Universität Graz zur Förderung der Verfassung und Veröffentlichung schriftlicher wissenschaftlicher Arbeiten.
Anträge
Anträge auf Zuerkennung von Stipendien aus der Stiftung können von BewerberInnen selbst oder anderen der Naturwissenschaftlichen Fakultät angehörenden UniversitätslehrerInnen gestellt werden. Im Falle von Gastaufenthalten auswärtiger WissenschafterInnen sind die Anträge von UniversitätslehrerInnen der Naturwissenschaftlichen Fakultät zu stellen. Die Qualifikation muss im Falle von UniversitätslehrerInnen und auswärtigen WissenschafterInnen durch Beibringung entsprechender Unterlagen (Lebenslauf, Schriftenverzeichnis etc.) und im Falle von Studierenden durch einen überdurchschnittlich guten Studienerfolg sowie mindestens ein Empfehlungsschreiben eines Universitätslehrers oder einer Universitätslehrerin erwiesen werden. Die Ansuchen müssen eine detaillierte Darstellung des zur Förderung beantragten Projektes sowie eine Kostenaufstellung enthalten. Antragstellende haben zu erklären, dass von dritter Seite keine Mittel zur Deckung jener Aufwendungen erhalten werden, die durch das Stipendium gedeckt werden sollen. Die Stipendien können nicht zum Entgelt für eigene Arbeitsleistung der AntragstellerIn verwendet werden.
Weitere Informationen erteilt der Vorsitzende des Stiftungsausschusses:
Ao. Univ.-Prof. Dr. Walter Gössler,
Institut für Chemie
Stremayrgasse 16/III (Analytische Chemie), 8010 Graz
Tel. +43-316-380-5302;
e-mail: walter.goessler@uni-graz.at
Literar Mechana Stipendien
Die Literar Mechana vergibt jedes Jahr bis zu zwanzig Forschungs- und Doktoratsfertigstellungsstipendien.
Alle Informationen dazu finden Sie auf der Website.
inatura Stipendium für Masterarbeiten aus der Natur Vorarlbergs 2024/2025
Mit der Vergabe von Stipendien für Masterarbeiten möchte die inatura - Erlebnis Naturschau Dornbirn Masterstudierende motivieren, ihre Masterarbeiten über Themen aus der Natur Vorarlbergs anzugehen.
Vergeben werden dabei zwei Stipendien in Höhe von € 1.500,00 (zzgl. max. € 1.000,00 für Fahrtkosten/Unterkunft)
Hier finden Sie die Ausschreibungsbedingungen.
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