Berufsorientierte Praxis
Der "Antrag auf Genehmigung der Absolvierung einer berufsorientierten/facheinschlägigen (Auslands-) Praxis" ist von der studierenden Person auszudrucken, auszufüllen und vom entsprechenden Curriculumskommissionsvorsitzenden zu unterzeichnen.
Sollte die Praxis bereits absolviert worden sein, ist die Original-Bestätigung der Einrichtung (Stempel und Unterschrift) beizulegen.
Nach Absolvierung der Praxis ist der Antrag samt Original-Bestätigung der Einrichtung (Stempel und Unterschrift) ehestmöglich im Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät abzugeben.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Studium eine Maximalanzahl an möglichen ECTS-Credits im Studienplan angegeben ist. Fehlt diese Angabe, können höchstens 12 ECTS beantragt werden.
Weiters finden Sie hier eine Ausfüllhilfe!
Kontakt
Prüfungsreferat
Parteienverkehr:
Mo,Di,Do,Fr: 9:00-12:00 Uhr
Mi: 14-16 Uhr*
*Während der Ferien und der vorlesungsfreien Zeiten ist das Prüfungsreferat am Mittwoch geschlossen!