Freie Wahlfächer
ECTS-Anzahl
Geht Ihr Studienplan nach ECTS, müssen Sie in Ihrer Studierendenkartei in UniGrazOnline auf die Lehrveranstaltung klicken und bei "Freie Wahllehrveranstaltung" die ECTS-Angabe berücksichtigen.
Allgemeine Infos zur Anerkennung von Freien Wahlfächern
- Die Anerkennung von Freien Wahlfächern ist nur nötig, wenn die Lehrveranstaltungen nicht auf der Karl-Franzens-Universität abgelegt wurden. Bitte nehmen Sie dafür mit dem Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät Kontakt auf.
- Eine Lehrveranstaltung darf nicht für eine andere Lehrveranstaltung und Freie Wahlfächer "gesplittet" werden - Ausnahme: NAWI-Graz Studien, Joint-Degrees und im Ausland erworbene ECTS!
Beispiel: Sie haben eine Lehrveranstaltung mit 6 ECTS absolviert und würden diese nun gerne für eine andere Lehrveranstaltung mit 2 ECTS und für Freie Wahlfächer im Ausmaß von 4 ECTS anerkennen lassen wollen - dies ist nicht gestattet.
BESCHEIDLOSE Anerkennung der Freien Wahlfächer
- Was ist das?
- Eine Anerkennung ohne Unterschrift der/des Curriculumskommissionsvorsitzenden.
- Wann mache ich das?
- Wenn die Lehrveranstaltung aus einer anderen Studienrichtung stammt und diese z.B. für die LV-Reihung gebraucht wird.
- Wenn die Lehrveranstaltung aus einer anderen österreichischen postsekundären Bildungseinrichtung stammt (z.B. TU-Graz, MedUni-Wien, etc.).
- Wieviele ECTS kann ich mir anerkennen lassen?
- Es dürfen nur soviele ECTS für die Freien Wahlfächer bescheidlos anerkannt werden, wie im Studienplan angegeben.
- Wie mache ich das?
- Legen Sie auf Ihrer Visitenkarte unter "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge", Aktionen "Neue Anerkennung" eine Anerkennung an und bringen Sie den Anerkennungsantrag in das Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. schicken Sie diesen per E-Mail an nawi.pruefref@uni-graz.at.
Sollten Sie die Lehrveranstaltungen nicht auf der Karl-Franzens-Universität absolviert haben, übermitteln Sie bitte zusätzlich einen Original-Studienerfolgsnachweis der Bildungseinrichtung bzw. geben Sie diesen im Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät ab.
- Legen Sie auf Ihrer Visitenkarte unter "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge", Aktionen "Neue Anerkennung" eine Anerkennung an und bringen Sie den Anerkennungsantrag in das Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät bzw. schicken Sie diesen per E-Mail an nawi.pruefref@uni-graz.at.
Anerkennung der Freien Wahlfächer mit BESCHEID
- Was ist das?
- Eine Anerkennung mit Unterschrift der/des Curriulumskommissionsvorsitzenden.
- Wann mache ich das?
- Wenn Lehrveranstaltungen im Ausland absolviert wurden.
- Wie mache ich das?
- Legen Sie unter "Meine Anerkennungen/Leistungsnachträge", Aktionen "Neue Anerkennung" eine Anerkennung an und bringen Sie den Anerkennungsantrag zur/zum Curriculumskommissionsvorsitzenden zur Unterschrift. Danach bringen Sie den unterschriebenen Antrag samt Original-Studienerfolgsnachweis der Bildungseinrichtung ins Prüfungsreferat der Naturwissenschaftlichen Fakultät.
Kontakt
Prüfungsreferat
Parteienverkehr:
Mo,Di,Do,Fr: 9:00-12:00 Uhr
Mi: 14-16 Uhr*
*Während der Ferien und der vorlesungsfreien Zeiten ist das Prüfungsreferat am Mittwoch geschlossen!